Die Kosten ...

... für diese Angebote werden in der Regel vom Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Wer über ein eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt, muss dieses ab einem bestimmten Wert zu Kostendeckung einsetzen. 

Informationen dazu erhalten Sie beim Amt für Eingliederungshilfe bzw. Fachbereich Teilhabe Ihres Kreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Informationen über die Miete und die Versorgungsleistung, die aus eigenem Einkommen beglichen werden müssen, erhalten Sie beim Vorgespräch.