Welche Formalitäten sind zu beachten?

Nach dem gegenseitigen Kennenlernen und der gemeinsam getroffenen Aufnahmeentscheidung wird in Abstimmung mit dem Leistungsträger und dem Krankenhaus die Kostenübernahme beantragt.

Klärung des eigenen Einkommens: Seit dem 01.01.2020 muss die Miete aus dem eigenen Einkommen bewältigt werden. Stellen Sie bitte rechtzeitig die Anträge auf Übernahme der Miete bei dem zuständigen Leistungsträger (z.B. Jobcenter, Grundsicherungsamt, Wohngeldstelle).

Die Aufnahme:
erfolgt dann schnellstmöglich nach verbindlicher (ggf. auch mündlicher) Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers, wenn ein Platz frei ist.

Leistungsträger sind alle Ämter für Eingliederungshilfe bzw. für Teilhabe der Kreise und kreisfreien Städte.